Kurz gesagt: Eine vorgehängte hinterlüftete Fassade, kurz VHF, ist eine nicht tragende Außenwandbekleidung mit Abstand vor der Wand, geregelt in der DIN 18516-1. Marktüblich liegen die Kosten 2026 bei etwa 200 bis 350 Euro pro Quadratmeter zuzüglich Gerüst.
In Eichstätt entscheidet vor allem eines: wo Ihr Gebäude steht. Für den historischen Innenstadtbereich und die historischen Vorstädte gilt die Gestaltungssatzung der Stadt. Liegt ein Gebäude im Ensemblebereich, sind alle Maßnahmen an der Außenhülle erlaubnispflichtig, ausdrücklich auch Fassadenverkleidungen und die Änderung des Außenputzes. Eine vorgehängte Bekleidung wird dort praktisch nicht genehmigt. Seit dem 1. Januar 2026 sind Baugestaltungssatzungen zudem auch bei verfahrensfreien Vorhaben zu beachten.
Außerhalb dieses Bereichs sieht es völlig anders aus. In den Gewerbegebieten Wintershof, Sollnau, Zachenäcker und Lüften-West sowie in den Wohnlagen auf der Hochebene ist die vorgehängte Fassade uneingeschränkt möglich und bei Gewerbe- und Verwaltungsbauten sogar die übliche Bauart. Sie bekleidet große Flächen wirtschaftlich, lässt sich vollständig aus nicht brennbaren Baustoffen aufbauen und bleibt reparaturfähig.