Recht und Förderung · Wärmedämmung

Förderreform 2026: Was sich für die Fassadendämmung ändert

Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Förderregeln. Für die Dämmung der Fassade bleibt der Zuschuss bei 15 Prozent, der Bonus für den Sanierungsfahrplan greift erst ab 30.000 Euro, und ab 2027 gibt es für besonders alte, unsanierte Häuser 5 Prozentpunkte mehr.

AY-Tech Bau GmbH, Meisterbetrieb aus Lenting 5 Min. Lesezeit Ingolstadt, München

Das Wichtigste in Kürze: Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Förderregeln für Sanierungen. Gekürzt wurde vor allem bei der Heizung. Für die Dämmung der Fassade bleibt der Zuschuss bei 15 Prozent. Der Bonus für einen Sanierungsfahrplan gilt nur noch für den Teil der Kosten über 30.000 Euro. Neu ab Anfang 2027: 5 Prozentpunkte mehr für die Dämmung besonders alter, unsanierter Häuser.

  • Grundzuschuss für die Gebäudehülle: weiterhin 15 Prozent
  • Bonus für den Sanierungsfahrplan (iSFP): 5 Prozent, aber erst ab 30.000 Euro und nur auf den Betrag darüber
  • Neuer Bonus ab Anfang 2027: 5 Prozent für Dämmung an den energetisch schlechtesten Gebäuden
  • Mehrfamilienhäuser: geringere förderfähige Kosten ab der zweiten Wohnung

Was hat sich am 21. Juli 2026 geändert?

Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat am 8. Juli 2026 eine Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude, kurz BEG, beschlossen. Vom 9. bis 20. Juli konnten keine neuen Anträge gestellt werden, seit dem 21. Juli gelten die neuen Richtlinien.

Die Grundstruktur bleibt: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert einzelne Maßnahmen an der Gebäudehülle, also auch die Dämmung der Fassade. Die KfW ist für die Heizung zuständig. Die größten Einschnitte betreffen die Heizungsförderung, deren Höchstbeträge ab Februar 2027 zusätzlich halbjährlich sinken.

Was bleibt für die Fassadendämmung gleich?

Der Zuschuss für die Dämmung der Außenwand beträgt weiterhin 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Gefördert werden pro Wohneinheit bis zu 30.000 Euro, mit einem individuellen Sanierungsfahrplan bis zu 60.000 Euro.

Gleich bleibt auch die wichtigste Regel: Der Antrag kommt vor dem Baubeginn. Vorher muss bereits ein Vertrag mit dem ausführenden Betrieb vorliegen, und für Maßnahmen an der Gebäudehülle ist eine Energieeffizienz-Expertin oder ein Energieeffizienz-Experte einzubinden. Wer zuerst baut und dann beantragt, geht leer aus.

Eine Erleichterung gibt es bei der Abrechnung: Die Rechnung darf künftig auch Positionen enthalten, die nicht gefördert werden. Das macht kombinierte Arbeiten an Fassade, Putz und Anstrich einfacher.

Neu: Der Bonus für den Sanierungsfahrplan greift erst ab 30.000 Euro

Bisher erhöhte ein individueller Sanierungsfahrplan, kurz iSFP, den Zuschuss für alle Kosten von 15 auf 20 Prozent. Seit dem 21. Juli gilt der Bonus von 5 Prozent nur noch, wenn die förderfähigen Kosten eines Antrags 30.000 Euro übersteigen, und dann nur für den Betrag darüber.

Das Bundeswirtschaftsministerium rechnet selbst vor: Bei einer Dämmung für 20.000 Euro an einem Einfamilienhaus gibt es für den Sanierungsfahrplan keinen Bonus mehr, weil das Mindestvolumen nicht erreicht wird.

Was das für Sie heißt: Wer mehrere Arbeiten plant, sollte überlegen, sie in einem Antrag zu bündeln. Verschiedene Anträge werden für die 30.000-Euro-Grenze nicht zusammengezählt.

Neu ab 2027: 5 Prozent mehr für die schlechtesten Gebäude

Ab Anfang 2027 gibt es den sogenannten WPB-Bonus auch für einzelne Maßnahmen. WPB steht für Worst Performing Buildings, also die energetisch schlechtesten Gebäude. Der Bonus beträgt 5 Prozentpunkte, gilt nur für Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle, nicht für Fenster, und kann für höchstens drei Anträge je Gebäude genutzt werden.

Ein Wohnhaus zählt als WPB, wenn eine der beiden Bedingungen erfüllt ist:

  • Der Energiebedarfsausweis weist die Klasse H aus, oder
  • das Haus wurde 1957 oder früher fertiggestellt und ist im Wesentlichen energetisch unsaniert.

Eine frühere Erneuerung des Fassadenputzes zählt dabei nicht als energetische Sanierung. Ein Altbau mit neuem Putz, aber ohne Dämmung, kann also weiterhin als WPB gelten.

Laut Beispielrechnung des Ministeriums erhält ein Einfamilienhaus mit 60.000 Euro förderfähigen Kosten, Sanierungsfahrplan und WPB-Bonus insgesamt 13.500 Euro Zuschuss. Das sind 22,5 Prozent.

Was gilt für Mehrfamilienhäuser?

Bei Mehrfamilienhäusern sinken die förderfähigen Kosten mit der Zahl der Wohnungen: 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, je 15.000 Euro für die zweite bis sechste und je 8.000 Euro ab der siebten. Für Eigentümergemeinschaften, die eine Fassade gemeinsam dämmen, fällt der Zuschuss pro Wohnung damit geringer aus als bisher.

Jetzt dämmen oder auf 2027 warten?

Für die meisten Häuser gibt es keinen Grund zu warten. Der Grundzuschuss von 15 Prozent gilt heute wie im nächsten Jahr, und jede Heizperiode mit ungedämmter Fassade kostet Geld.

Warten kann sich lohnen, wenn Ihr Haus 1957 oder früher gebaut wurde, die Außenwand noch nie gedämmt wurde und Sie ohnehin erst im Frühjahr bauen möchten. Dann kommen voraussichtlich 5 Prozentpunkte dazu. Der genaue Starttermin und die Details stehen allerdings noch nicht fest.

Ein Punkt gehört in jede Planung: Wer sein Haus als Effizienzhaus über die KfW saniert, kann drei Jahre lang keine Einzelmaßnahmen beim BAFA beantragen, und umgekehrt. Diese Sperrfrist gilt für alle Anträge seit dem 21. Juli 2026.

Die Reform ändert wenig am Zuschuss für die Fassade, aber viel an der Reihenfolge, in der man planen sollte.

Gibt es eine Alternative zum Zuschuss?

Ja. Statt des BAFA-Zuschusses können Selbstnutzer die Kosten über den Steuerbonus nach § 35c Einkommensteuergesetz geltend machen: 20 Prozent, verteilt auf drei Jahre, höchstens 40.000 Euro je Objekt. Für dieselbe Maßnahme gilt entweder Zuschuss oder Steuerbonus, nicht beides.

In München kommt für Gebäude in der Landeshauptstadt das städtische Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude hinzu, das die Bundesförderung aufstockt. Mehr dazu auf unserer Seite zur Fassadensanierung in München.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Zuschuss für die Fassadendämmung 2026?

15 Prozent der förderfähigen Kosten über das BAFA. Mit einem Sanierungsfahrplan gibt es 5 Prozentpunkte mehr, aber nur für den Teil der Kosten über 30.000 Euro.

Ab wann gibt es den WPB-Bonus für Einzelmaßnahmen?

Ab Anfang 2027. Er gilt nur für Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle und nur für Häuser, die als Worst Performing Building eingestuft sind.

Ist mein Haus ein Worst Performing Building?

Wenn der Energiebedarfsausweis Klasse H zeigt oder das Haus 1957 oder früher gebaut wurde und energetisch im Wesentlichen unsaniert ist. Ein früher erneuerter Putz ändert daran nichts.

Muss ich die Förderung vor dem Auftrag beantragen?

Der Antrag muss vor Baubeginn gestellt werden. Ein Vertrag mit dem Fachbetrieb muss dafür bereits vorliegen, meist mit dem Vorbehalt der Förderzusage.

Was wir für Sie tun

Wir sind kein Energieberater und stellen keine Förderanträge. Aber wir sorgen dafür, dass Ihr Angebot zur Förderung passt: förderfähige und nicht förderfähige Positionen getrennt, der erreichte U-Wert ausgewiesen, und bei der Besichtigung sagen wir Ihnen, ob Ihr Haus nach Baujahr und Zustand für den WPB-Bonus infrage kommt. Die Besichtigung ist kostenfrei.

Mehr zum Ablauf finden Sie auf unseren Seiten zur Wärmedämmung in Ingolstadt und zum Wärmedämmverbundsystem.

Quellen

  • Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: Reform der Gebäudeförderung, 8. Juli 2026, und FAQ zur BEG auf energiewechsel.de
  • Definition Worst Performing Buildings im Sinne der BEG, Stand 17. Juli 2026
  • energie-fachberater.de: Änderungen bei Heizungs- und Sanierungsförderung, 21. Juli 2026
  • Schwäbisch Hall: Förderung der Fassadendämmung, 15. Juli 2026

Alle Angaben nach Stand vom 3. Oktober 2026. Förderbedingungen können sich ändern. Verbindlich sind die Richtlinien und die Auskunft des BAFA.

Stand: Oktober 2026

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