Genehmigung auch ohne Bauantrag
Im Erhaltungssatzungsgebiet sind bauliche Änderungen genehmigungspflichtig, unabhängig davon, ob die Bauordnung einen Bauantrag verlangt. Dabei prüft die Stadt unter anderem, ob die Maßnahme den in München üblichen Wohnstandard einhält.
Unser Vorgehen: Wir prüfen vor dem Angebot, ob Ihr Haus in einem solchen Gebiet liegt, und trennen im Angebot sauber zwischen Instandsetzung und Modernisierung. Das ist die Grundlage für den Antrag.