Baujahr vor 1984 ist die entscheidende Grenze
Das Gebäudemodernisierungsgesetz nimmt Außenwände ausdrücklich aus, die nach dem 31. Dezember 1983 errichtet oder unter Einhaltung energiesparrechtlicher Vorschriften erneuert wurden. Bei allem, was älter ist, gilt bei einer wesentlichen Änderung der Höchstwert von 0,24 W/(m²K).
Unser Vorgehen: Wir stellen vor der Kalkulation fest, wann die Wand errichtet wurde und wie groß die tatsächlich geänderte Fläche ausfällt. Erst dann steht fest, ob Sie frei entscheiden können oder ob gedämmt werden muss.