Erdarbeiten vorher abstimmen
Bodendenkmäler stehen nach dem Bayerischen Denkmalschutzgesetz unter Schutz, auch wenn sie nicht sichtbar sind. Wer in einem solchen Bereich Erdreich bewegt, braucht eine Erlaubnis. Bei einer Fassadensanierung betrifft das die Fundamente für Gerüste und Arbeitsbühnen, den Aushub am Sockel und jede Perimeterdämmung.
Unser Vorgehen: Wir klären vor dem Angebot, ob Ihr Grundstück im Bodendenkmalbereich liegt, und planen die Sockelausführung so, dass möglichst wenig Aushub anfällt.