Am Hauptplatz nicht, außerhalb schon
Im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung und im geschützten Ensemble ist ein außenliegendes Dämmsystem regelmäßig nicht genehmigungsfähig. Die Satzung verlangt zudem den Erhalt vorhandener Sockel, was bei einem Dämmsystem eine eigene Planungsaufgabe wäre.
Unser Vorgehen: Für Objekte im Geltungsbereich holen wir vor dem Angebot die Auskunft der Stadt ein. Die städtische Bauberatung ist kostenfrei und spart in der Regel mehr Zeit, als sie kostet.