Erst fragen, dann arbeiten
Die Gestaltungssatzung vom 25. März 2021 ersetzt die frühere Gestaltungsfibel und ist verbindlich. Ihr Geltungsbereich umfasst den Hauptplatz und die umliegende Altstadt zwischen Schulstraße, Stadtgraben, Riederweg und Grabengasse.
Unser Vorgehen: Für Objekte im Geltungsbereich holen wir vor dem Angebot die Auskunft der Stadt ein. Die Bauberatung ist kostenfrei und spart in der Regel mehr Zeit, als sie kostet.