Zwei Satzungen, ein Stadtbild
Die Satzung für die Obere Altstadt stammt aus dem Jahr 1997, die Gestaltungssatzung für die Neuburger Innenstadt aus 2012 und wurde seither überarbeitet. Geregelt sind unter anderem die Gestaltung baulicher Anlagen und der Werbeanlagen. Bei Bauteilen im Ensemble kommt die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis hinzu.
Unser Vorgehen: Wir prüfen vor dem Angebot, in welchem Geltungsbereich Ihr Haus liegt, und stimmen den Aufbau darauf ab. In der Oberen Altstadt heißt das in der Regel: mineralischer Putz, kein Dämmsystem an der Straßenfassade.