Was die Gestaltungssatzung regelt
Die Satzung zielt darauf, die gewachsene Gestalt der Altstadt zu erhalten. Alter Gebäudebestand ist zu erhalten und zu pflegen, Veränderungen müssen sich am Bestand orientieren und in die historische Umgebung einfügen. Die Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes gelten daneben unverändert weiter.
Unser Vorgehen: Wir stimmen Putzart, Körnung und Farbton vorab mit der Stadt und, wo nötig, mit der Denkmalpflege ab. Ein Musterfeld an der Wand ist dabei mehr wert als jede Farbkarte.